AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen der Clays Sports Management GmbH

 

§ 1 VERTRAGSSCHLUSS

GELTUNG DER AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge der Clays Sports Management GmbH (nachfolgend „Clays“) mit ihren Mitgliedern (nachfolgend „Mitgliedsvertrag“), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Clays abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Clays Fitness-Studios in der Clayallee 171, 14195 Berlin („Studio“) berechtigt sind.

ANTRAG Das Mitglied füllt vor Ort einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft aus. Dieser Antrag ist ein bindendes Angebot an Clays zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Clays. Clays kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot unter Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Clays das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

ARMBAND/KARTE Der Antragsteller erhält bei Antragstellung ein/e Armband/Karte, das/die ihm unter anderem den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Die Überlassung des/der Armbandes/Karte begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages oder Nutzung des Studios. Das/die Armband/Karte bleibt im Eigentum von Clays und ist im Falle der Ablehnung des Angebotes oder nach Ende der Gesamtvertragslaufzeit an Clays zurückzugeben. Kommt es zur Vertragsannahme, wird Clays zur Identifikation ein Foto des Mitglieds im Mitgliederverwaltungs-System hinterlegen. Lehnt das Mitglied das Hinterlegen eines Fotos im System ab, so muss es vor jedem Eintritt ein behördliches Dokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein o. ä.) zum Zwecke der Identifikation vorlegen.

JUGENDLICHE Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur nach der schriftlichen Einwilligung mindestens eines Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

 

§ 2 NUTZUNG DES STUDIOS

ZUTRITT Jedes Mitglied hat sich für den Zugang des Studios entweder durch das/die Armband/Karte oder durch ein behördliches Dokument zu identifizieren. Nach der Identifikation erhält das Mitglied Zutritt zu dem Studio und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen.

HAUSORDNUNG Clays ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung, welche jederzeit vom Mitglied am Empfang eingesehen werden kann, enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Wartungs- und Reinigungsarbeiten, die unter anderem auch behördlicherseits eingefordert werden, können dazu führen, dass nicht immer alle Angebote des Clays uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Etwaige hieraus resultierende Einschränkungen berechtigen das Mitglied nicht zu einer Reduzierung seines Mitgliedsbeitrags, sofern diese Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur vorübergehend und dem üblichen Umfang entsprechend durchgeführt werden.

WEISUNGSBERECHTIGUNG Den Anweisungen des Personals ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Studio Folge zu leisten.

BARGELDLOSES ZAHLEN Clays ist berechtigt, bargeldlosen Zahlungsverkehr für Produkte und Leistungen einzuführen, die Clays neben der vereinbarten Nutzung des Studios zusätzlich anbietet (insbesondere Getränke, Snacks, Shakes, nicht vom Mitgliedsvertrag umfasste Sonderkurse) („Sonderleistungen“). Dies bedeutet, dass alle Sonderleistungen vom Mitglied auch bargeldlos über das/die Armband/Karte in Anspruch genommen werden können. Clays kann den Höchstbetrag des Guthabens und jeder einzelnen Aufladung des/der Armbandes/Karte sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten für die Aufladungen im Einzelfall festlegen.

VERBRAUCHSÜBERSICHT Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinem Mitgliedskonto gutgeschriebene Beträge bzw. seine Verbräuche seit dem letzten Ladevorgang am Empfang einzusehen.

RÜCKFORDERUNG VON GUTHABEN Das Mitglied kann während der Gesamtlaufzeit des Mitgliedsvertrages und bis zu drei Jahre nach Beendigung des Mitgliedsvertrages jederzeit den dem Mitgliedskonto gutgeschriebenen Betrag auf sein gegenüber Clays angegebenes Bankkonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch auf Auszahlung von Bonus-Guthaben ist ausgeschlossen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeiträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Das Guthaben verfällt nach Ablauf von drei Jahren nach Ende der Gesamtlaufzeit des Mitgliedsvertrages, wenn das Mitglied das Guthaben nicht bis dahin zurückverlangt.

 

§ 3 PFLICHTEN DES MITGLIEDS

UMGANG MIT DEM/DER ARMBAND/KARTE Das Mitglied ist verpflichtet, sorgsam mit dem/der Armband/Karte umzugehen, insbesondere für eine sichere Verwahrung zu sorgen. Einen Verlust des/der Armbandes/Karte hat das Mitglied unverzüglich gegenüber einem Mitarbeiter in dem Studio oder gegenüber Clays zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Zugangs- und Zahlungsfunktion des/der Armbandes/Karte seitens Clays gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

GEBÜHR BEI AUSSTELLUNG DES/DER ARMBANDES/KARTE Für eine Neuausstellung des/der Armbandes/Karte bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 19,00 €* fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

VERBOT DER WEITERGABE DES/DER ARMBANDES/KARTE Die Mitgliedschaft bei Clays ist persönlich und kann grundsätzlich nicht übertragen werden, mit Ausnahme der in diesen AGB geregelten Ausnahmefälle (z. B. bei urlaubsbedingter Abwesenheit, siehe §5 „Übertragung der Nutzungsmöglichkeit“). Das Mitglied ist verpflichtet, das/die Armband/Karte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 250,00 €. Clays bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

ÄNDERUNGEN VON MITGLIEDSDATEN Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc. Clays unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Clays dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die persönlichen Daten werden gemäß den Vorgaben der DSGVO elektronisch gespeichert.

NUTZUNG DER SPINDE Die von Clays zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Clays ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Für den Inhalt der Spinde übernimmt Clays keine Haftung.

NUTZUNG VON KUNDENPARKPLÄTZEN Clays stellt keine Kundenparkplätze zur Verfügung.

NUTZUNG DES POOLS Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr.

NUTZUNG DES BOXRINGS Die Nutzung des Boxrings erfolgt auf eigene Gefahr.

 

§ 4 FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN BEITRÄGE Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aufnahmegebühr und der Aktivierungspauschale am Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

BEITRAGSZAHLUNG Der Beitrag ist zur Zahlung durch monatliche Abbuchung fällig und im SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Andere Zahlungsweisen (z. B. Überweisungen, Dauerauftrag, Barzahlungen, PayPal etc.) sind möglich, führen jedoch zu einem um 7,50 €* erhöhten Monatsbeitrag aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes. Beiträge sind auch dann bis zur Beendigung der Vertragslaufzeit zu entrichten, wenn das Mitglied die Leistung aus nicht von Clays zu vertretenden Umständen nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, mit Ausnahme der in diesen AGB geregelten Ausnahmefälle wie zum Beispiel Ruhezeiten gem. §5 „Ruhen des Vertrages“.

PREISANPASSUNGSRECHT Clays ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag während der Vertragslaufzeit zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Clays wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam, sofern zu diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuererhöhung wirksam ist. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt ein, wenn die Verringerung der Umsatzsteuer wirksam wird.

KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen, es sei denn, die Abbuchung scheitert aus Gründen, die das Mitglied oder dessen Bank nicht zu vertreten haben. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

ZUSÄTZLICHE KOSTEN Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Sonderleistungen (z. B. Personal Training, Shakes, Nutzung des Solariums oder des Handtuchservices) nicht enthalten. Sonderleistungen werden gemäß aktuell gültigem Preisaushang gesondert berechnet.

ZAHLUNGSVERZUG Ist ein Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, ist Clays berechtigt, dem Mitglied die Nutzung des Studios zu verweigern, bis der Verzug beseitigt ist. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Clays berechtigt, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Clays berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

VERZUGSKOSTEN Clays behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 

§ 5 KÜNDIGUNG / RUHEN DES VERTRAGES / ÜBERTRAGUNG DER NUTZUNGSMÖGLICHKEIT

Eine Kündigung des Mitglieds ist gegenüber Clays Sports Management GmbH, Clayallee 171, 14195 Berlin, E-Mail: info_at_clays.de in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung.

KÜNDIGUNG BEI UMZUG Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/ Gemeinde ausgeübt werden kann.

RUHEN DES MITGLIEDSVERTRAGES Clays wird unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Parteien den Mitgliedsvertrag für maximal neun Monate ruhend stellen, wenn das Mitglied für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen nicht in der Lage ist, das Studio wegen Schwangerschaft, Krankheit oder sonstiger, vom Mitglied nicht zu vertretener Umstände tatsächlich zu nutzen. Ein Urlaub oder ein Umzug berechtigt nicht dazu, den Mitgliedsvertrag ruhend zu stellen. Das Mitglied hat den Grund der Verhinderung unverzüglich nach Kenntnis gegenüber Clays anzugeben. Im Falle der Krankheit oder Schwangerschaft hat das Mitglied ein ärztliches Attest vorzulegen. Für den Zeitraum, in dem der Mitgliedsvertrag ruht, ist das Mitglied von der Beitragspflicht befreit. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich um den Zeitraum, für den der Mitgliedsvertrag ruht. Eine rückwirkende Anerkennung von Ruhezeiten ist nicht möglich.

ÜBERTRAGUNG DER NUTZUNGSMÖGLICHKEIT Das Mitglied im Vertrag ZWÖLF+/24+ kann im Falle einer urlaubsbedingten Abwesenheit von zusammenhängend mehr als 7 Tagen die Nutzungsmöglichkeit des Fitnessstudios für den Zeitraum seiner urlaubsbedingten Abwesenheit, maximal jedoch für einen Zeitraum von 42 Tagen pro Vertragsjahr, auf einen Dritten übertragen. Der Anspruch auf Übertragung der Nutzungsmöglichkeit kann nicht angesammelt oder mit Folgejahren verrechnet werden. Sofern das Mitglied seinen Anspruch auf Übertragung der Nutzungsmöglichkeit nicht oder nur anteilig nutzt, verfällt der Anspruch zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres.

 

§ 6 HAFTUNG VON CLAYS

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Clays nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Clays auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Clays gelten.

 

§ 7 VERHALTEN IM STUDIO

KONSUMVERBOTE /VERBOTENE GEGENSTÄNDE Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Betäubungsmittel i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen, ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorgenannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Clays berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 250,00 € geltend zu machen. Clays bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

BEGLEITPERSONEN / KINDER Das Mitbringen von Begleitpersonen in das Studio ist nicht gestattet. Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder, die selbst kein Mitglied sind, sich nicht unbeaufsichtigt im Studio aufhalten. Das Familienschwimmen ist nur im Beisein des erziehungsberechtigten Mitglieds erlaubt, der Sauna- und Ruhebereich sind von der Nutzung für Kinder ausgenommen. Tiere sind im Studio nicht gestattet.

 

§ 8 FREUNDE WERBEN FREUNDE

Wer als Mitglied im Tarif ZWÖLF+/24+ weitere Mitglieder im Tarif ZWÖLF+/24+ wirbt, erhält für jedes von ihm geworbene Neumitglied einen Monat kostenfreies Training. Der kostenfreie Monat wird an die bestehende Vertragslaufzeit des Mitglieds angehängt. Der beitragsfreie Monat wird dem Bestandsmitglied in dem Monat gutgeschrieben, der dem Monat der erstmaligen Zahlung des Mitgliedbeitrages durch das geworbene Neumitglied folgt.

 

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

ÄNDERUNGEN DIESER AGB Clays ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Clays wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen und diesem die neuen, geänderten AGB zugänglich machen. Clays ist verpflichtet, dem Mitglied Gelegenheit zu geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung und Zugänglichmachung zu widersprechen und wird besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden (§ 151 BGB).

 

§ 10 PFLICHTANGABEN

OS-PLATTFORM UND STREITBEILEGUNG Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: clays_at_clays.de. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Verantwortlich: Clays Sports Management GmbH, Clayallee 171, 14195 Berlin
Geschäftsführer: Christoph Ludwig, Tillmann Sauer-Morhard, Dr. Alexander Schlag

* Inkl. derzeit geltender MwSt.

 

(Stand 21.06.2019)